Bootshaftpflicht- / Yachthaftpflicht-Versicherung

Versicherungsbedingungen:
 
Allgemeiner Teil
für die Allgemeine Haftpflichtversicherung Teil B
 
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AVB WasserfahrzeugHV – Schmitz)
 
Antragsformular zur Bootsversicherung
 
Im Rahmen unserer Bootshaftpflichtversicherung sind diverse, zusätzliche Deckungserweiterungen eingeschlossen. So gelten die reinen Vermögensschäden jetzt bis zur Höhe der vereinbarten Pauschalversicherungssumme ohne Sublimit mitversichert. Hierbei ist vor allem an die Fälle einer verschuldeten Blockade von Wasserschifffahrtstraßen und die sich daraus ergebenden Vermögensschäden Dritter zu denken.
Auch öffentlich rechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem unbeabsichtigten Auslösen von Rettungsmitteln gelten bis zu 20.000,– € je Schadenfall nunmehr mitversichert.
 
Unsere bisher schon sehr weitgehenden Deckungserweiterungen zur Mitversicherung von Mietsachschäden, Beibooten, Bootsanhängern / Trailern, der Skipper-Haftpflichtversicherung sowie der Forderungsausfalldeckung konnten beibehalten werden.

Abbildung von mehreren Segelbooten und einer Yacht

Leistungen im Bereich der Bootshaftpflicht-Versicherung

Diese umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Yachteigners, des verantwortlichen Skippers und der sonst zur Bedienung des Wassersport-Fahrzeugs berechtigten Personen aus Personen- und Sachschäden. Bootsversicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Standort / Liegeplatz des Wassersport-Fahrzeugs im europäischen Ausland ist.
 
„So bieten wir Boots-Haftpflichtversicherungen mit einer weltweiten Deckung bereits ab 28,- € incl. Versicherungssteuer im Jahr an“.
 
Beitragsfrei mitversichert:

  • Auslandsschäden
    versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen in der ganzen Welt 
  • Ansprüche von Insassen
    berechtigte Ansprüche wegen Personenschäden von mitversicherten Personen gegen den verantwortlichen Schiffsführer bzw. Rudergänger sind abweichend von den Allg. Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung mitversichert. 
  • Vermögensschäden
    gelten beitragsfrei bis zur Höhe der Pauschalversicherungssumme mitversichert 
  • Mietsachschäden
    versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Einstellräumen (ohne Inhalt) und Steganlagen, die zu privaten Zwecken zur Unterbringung bzw. Aufbewahrung des Bootes/Yacht angemietet wurden. Höchstersatzleistung hierfür € 250.000,- je Schadenereignis. 
  • Sicherheitsleistung
    im Falle der vorläufigen Beschlagnahme durch eine behördliche Anordnung bei versicherten Auslandsschäden eines versicherten Wassersport-Fahrzeuges in einem europäischen Hafen ist die Zahlung einer etwa erforderlichen Kaution bis zu € 100.000,- mitversichert. 
  • Beiboot
    mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht. 
  • Bootstrailer, Slipwagen, Hafenwagen u.a.
    gelten mitversichert
    Deckungssumme: € 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden. 
  • Skipperhaftung (für in Europa gecharterte Wassersport-Fahrzeuge)
    für Schiffe bis zu einer Motorstärke von 73,55 kW (100 PS) und/oder bis zu einer Segelfläche von 40 qm, erweitert auf die kW Leistung/Segelfläche des versicherten Bootes. Deckungssumme: € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden. 
  • Forderungsausfall
    Deckungssumme: € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden (Selbstbeteiligung € 2500,-).

Versicherungsprämien in der Yacht- / Sportboot Haftpflichtversicherung

Die Prämien richten sich nach Bootsart und Höhe der Deckungssumme.
 
Jahresprämie für Bootsversicherung incl. Vers. Steuer

Personen- und/oder
Sachschäden
je Person
€ 4.000.000,-
pauschal
€ 10.000.000,-
pauschal
€ 15.000.000,-
pauschal

Segelboot/-yacht
Segelfläche am Wind

bis 15 qm€ 31,-€ 42,-€ 54,-
bis 30 qm€ 40,-€ 54,-€ 72,-
bis 50 qm€ 51,-€ 72,-€ 96,-
bis 75 qm€ 66,-€ 93,-€ 124,-
bis 100 qm€ 81,-€ 113,-€ 152,-
bis 200 qm€ 96,-€ 141,-€ 193,-

Motorboot/-yacht
Motorstärke

bis 7 kW/10 PS€ 28,-€ 38,-€ 50,-
bis 18 kW/25 PS€ 33,-€ 46,-€ 59,-
bis 37 kW/50 PS€ 45,-€ 62,-€ 84,-
bis 59 kW/80 PS€ 58,-€ 81,-€ 102,-
bis 74 kW/100 PS€ 68,-€ 93,-€ 119,-
bis 148 kW/200 PS€ 76,-€ 105,-€ 148,-
bis 221 kW/300 PS€ 97,-€ 135,-€ 181,-
bis 295 kW/400 PS€ 128,-€ 178,-€ 213,-
bis 369 kW/500 PS€ 144,-€ 196,-€ 243,-
bis 552 kW/750 PS€ 170,-€ 235,-€ 285,-
bis 736 kW/1.000 PS€ 197,-€ 269,-€ 391,-

An Gebühren werden zusätzlich erhoben: Policen einmalig € 4,00; Nachträge und Folgerechnungen jeweils € 1,00.

Italienfahrer aufgepasst!! – NEUE Mindestversicherungssummen für motorgetriebene Sportboote

Grundsätzlich gilt in Italien eine Versicherungspflicht für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren für die Bootshaftpflichtversicherung.
 
Der italienische Gesetzgeber fordert seit Juni 2022 folgende neue Mindestdeckungssummen:

  • min. 6.450.000,– € je Schadenfall für Personenschäden
    (ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen)
  • min. 1.300.000,– € je Schadenfall für Sachschäden

Die bisherige Versicherungssumme in Höhe von 7.500.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden ist damit nicht mehr ausreichend.
 
Bootseigner, die italienische Binnen- und Küstengewässer befahren, sind verpflichtet, die geforderten Deckungssummen auf Verlangen nachweisen zu können. Bitte achten Sie darauf, den italienischen Versicherungsnachweis / Zertifikat immer an Bord mitzuführen.

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